Informationen für Sicherheitsfachkräfte

Gütesiegel Sicherheitsfachkraft Staatlich Geprüft

Sicherheitsfachkräfte und sicherheitstechnische Zentren unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Diese Seite richtet sich an Sicherheitsfachkräfte sowie an Personen, die sich über das Berufsbild informieren möchten.

Sichtbarkeit erhöhen

Sicherheitsfachkräfte und sicherheitstechnische Zentren können ihre Leistungen im Firmenverzeichnis der Wirtschaftskammer Österreich präsentieren. Ein Eintrag ermöglicht es Unternehmen, geeignete Fachkräfte für die sicherheitstechnische Betreuung zu finden und direkt Kontakt aufzunehmen.

Dienstleistungen anbieten

Sicherheitsfachkräfte beraten Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und unterstützen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Gefahrenevaluierung, die Beratung zu Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren sowie die Unterstützung bei Unterweisungen und Präventionsmaßnahmen.

Organisation und Zusammenarbeit

Sicherheitsfachkräfte können ihre Tätigkeit sowohl eigenständig als auch im Rahmen eines sicherheitstechnischen Zentrums ausüben. Ein sicherheitstechnisches Zentrum ist ein organisatorischer Zusammenschluss mehrerer Sicherheitsfachkräfte. STZ sind reglementierte Betriebe (ASchG/STZ‑VO)

Firmenverzeichnis

Sicherheitsfachkräfte können über das Firmenverzeichnis der WKO von Unternehmen gefunden werden.

Bei Fragen zur Zusammenarbeit oder zu Vertretungen können sich Sicherheitsfachkräfte direkt an Ihr jeweiliges STZ bzw. Ihren Vertragspartner wenden.

Berufsbild und Tätigkeit

Sicherheitsfachkräfte sind speziell ausgebildete Fachleute im Bereich Arbeitnehmerschutz.
Sie unterstützen Unternehmen bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere (nicht abschließend):

– Beratung zu Arbeitssicherheit und Arbeitsplatzgestaltung

– Unterstützung bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren

– Mitwirkung bei der Planung von Arbeitsstätten

– Beratung bei Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und Arbeitsverfahren

– Unterstützung bei Unterweisungen und Betriebsanweisungen

– Analyse von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen

Die Tätigkeit erfolgt dabei:

– beratend und unterstützend

– eigenverantwortlich und unabhängig und bei Anwendung der Fachkunde fachlich weisungsfrei.

– im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des ASchG

Sicherheitsfachkräfte sind keine ausführenden oder prüfenden Stellen. Sie unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen, übernehmen jedoch keine technischen Prüfungen oder behördlichen Aufgaben.

NICHT Teil der Tätigkeit sind insbesondere:

– Planung von Betriebsanlagen oder baulichen Maßnahmen

– Abnahmeprüfungen technischer Arbeitsmittel

– Planung/Erstellung von Brandschutzkonzepten (z.B. nach OIB‑Richtlinie 2)

– behördliche Aufgaben/Prüfungen sowie Prüfen von Bescheiden

Downloads

Weiterführende Informationen zum Berufsbild und zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich:

Die gewerbliche Ausübung als Sicherheitsfachkraft/STZ unterliegt der Gewerbeordnung und ist ein reglementiertes Gewerbe (Zugang über Befähigungsprüfung). Sicherheitsfachkräfte können – je nach Organisationsform – auch betriebsintern bestellt sein.

Tätigkeitsbeschreibung und Betreuungsumfang von Sicherheitsfachkräften und sicherheitstechnischen Zentren.

Mustervertrag über die sicherheitstechnische Betreuung durch externe Sicherheitsfachkräfte

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