Sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sicherzustellen.
Sicherheitsfachkräfte und sicherheitstechnische Zentren unterstützen Sie dabei, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und gesetzliche Anforderungen umzusetzen. Zusätzlich ist arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen (AMED/AMZ).

Leistungen

Sicherheitsfachkräfte beraten und unterstützen Unternehmen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz
  • Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung (inkl. Unfallverhütung)
  • Beratung bei Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und Arbeitsverfahren
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisungen
  • Mitwirkung bei der Planung von Arbeitsstätten
  • Beratung zu Ergonomie, Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz
  • Analyse von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen

Diese Leistungen dienen dazu, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und die Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu erhalten.

Gesetzliche Betreuung und Organisation

Die sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt. Je nach Betriebsgröße erfolgt die Betreuung:

– bis einschließlich 50 Arbeitnehmer:innen: Begehungen durch SFK und AMED (Mindestintervalle siehe Downloads).

– mehr als 50 Arbeitnehmer:innen: Präventionszeit pro Jahr (Mindestanteile 40% SFK / 35% AMED).

Die Betreuung wird durch qualifizierte Sicherheitsfachkräfte erbracht. Diese können entweder als Einzelperson tätig sein oder im Rahmen eines sicherheitstechnischen Zentrums (STZ), also eines organisatorischen Zusammenschlusses mehrerer Sicherheitsfachkräfte. STZ sind reglementierte Betriebe mit Voraussetzungen nach ASchG/STZ‑VO.

Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten und gesetzlichen Vorgaben.

 

Geeignete Fachkräfte finden

Geeignete Sicherheitsfachkräfte und sicherheitstechnische Zentren finden Sie im Firmenverzeichnis der Wirtschaftskammer Österreich.

Downloads

Weiterführende Informationen und Vorlagen:

FAQ

Ist eine Sicherheitsfachkraft gesetzlich verpflichtend?

Verpflichtend ist die sicherheitstechnische Betreuung; diese kann je nach Betrieb intern, extern oder über STZ/Präventionszentrum/Unternehmermodell erfolgen.

Sobald ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden. Die konkrete Form der Betreuung hängt von der Betriebsgröße und den Arbeitsbedingungen ab.

Sicherheitsfachkräfte beraten und unterstützen Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit, der Gefahrenevaluierung und der Arbeitsplatzgestaltung.

Ein STZ ist ein reglementierter Betrieb (Gewerbe), der als Zusammenschluss mehrerer SFK die sicherheitstechnische Betreuung erbringt und die Voraussetzungen nach ASchG/STZ‑VO erfüllen muss.

Ja. Ein Teil der Betreuung erfolgt direkt im Betrieb, z. B. durch Begehungen. Weitere Leistungen können auch organisatorisch oder beratend erfolgen. Teile der Beratung/Dokumentation können – je nach Thema – auch remote erfolgen.

Die Präventionszeit ist die gesetzlich festgelegte Mindestzeit für die Betreuung von Unternehmen mit mehr als 50 ArbeitnehmerInnen.

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